Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma A14 GmbH Kommunikation & Design, Leineweberstraße 3, 45468 Mülheim a. d. Ruhr, gelten ausschließlich; wir widersprechen ausdrücklich entgegenstehenden oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Abweichendes gilt nur, wenn wir der Geltung solcher Bestimmungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, gegenüber juristischen Person des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 4 BGB.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die von uns unterbreiteten Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung folgt ein anderes.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als eine solche gilt auch die Übersendung der Rechnung.

3. Leistungsumfang und Drittauftrag
3.1 Der von uns schriftlich bestätigte Leistungsumfang bestimmt den vereinbarten Leistungsumfang. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.2 Wir sind berechtigt, Dritte zur Ausführung des Auftrags einzusetzen, es sei denn, ein anderes ist schriftlich vereinbart.

4. Vergütung und Umfang der Leistung
4.1 Wir berechnen unsere Vergütung grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Grundlage unserer jeweils gültigen Vergütungssätze.
4.2 Ist eine Vergütung nicht vereinbart, die fragliche Leistung aber üblicherweise vergütungspflichtig, so hat der Auftraggeber die übliche Vergütung zu bezahlen. Als solche gilt im Zweifel die nach unseren Vergütungssätzen zu errechnende Vergütung.
4.3 Ist ein Festpreis vereinbart und veranlasst uns der Auftraggeber nachträglich zu Änderungen und entstehen hieraus Mehrkosten, so trägt diese der Auftraggeber nach Zeitaufwand auf Grundlage unserer Vergütungssätze. Wir berechnen insbesondere dann Autorenkorrekturen und hieraus resultierende Koordinationsarbeiten nach unseren Vergütungssätzen, wenn nach Beginn der Arbeiten das Briefing vonseiten des Auftraggebers geändert wird, es sei denn, uns trifft diesbezüglich ein Verschulden. Handelt es sich um gestalterische Leistungen, so folgt der ersten Entwurfsphase eine Zwischenabnahme durch den Auftraggeber. Sie ist verbindlich für Layout und Design. Änderungen seitens des Auftraggebers bzgl. Layout und Design nach der Zwischenabnahme sind zusätzlich nach unseren Vergütungssätzen zu vergüten, es sei denn, uns trifft diesbezüglich ein Verschulden. Bei konzeptionellen und textlichen Arbeiten wird dem Auftraggeber ein Rohentwurf vorgelegt. Dieser dient der Abstimmung der Inhalte und als Basis für Kundenkorrekturen. Änderungswünsche des Auftraggebers nach dieser Zwischenabnahme sind zusätzlich nach unseren Vergütungssätzen zu vergüten, es sei denn, uns trifft diesbezüglich ein Verschulden.
4.4 Entstehen im Zuge der Vertragsdurchführung Entgeltforderungen Dritter, so trägt diese der Auftraggeber. Fremdleistungen dürfen wir nach den Zahlungsbedingungen des Dritten weiterreichen.
4.5 Vom Auftraggeber veranlasste Materialkosten (bspw. Kosten für Ausdrucke, Farbkopien, Datenspeicherungen) werden gesondert berechnet.
4.6 Kosten für Verpackung, Porto und Versand sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden daher grundsätzlich gesondert berechnet.
4.7 Neben der Vergütung trägt der Auftraggeber auf Nachweis unsere Auslagen (bspw. Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen).
4.8 Wir dürfen eine angemessene Erhöhung unserer Vergütung verlangen, wenn sich die Durchführung des Auftrags aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert.
4.9 Wir dürfen unsere Preise angemessen erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen (bspw. wegen Steigerungen der Materialpreise oder Tarifvertragsabschlüssen) eintreten. Auf Anforderung weisen wir die jeweilige Kostenerhöhung nach.
4.10 Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Dies gilt gleichviel, ob die Abrechnung nach Zeitaufwand oder nach Festpreis erfolgt. Sind unüblich große Vorleistungen erforderlich, dürfen wir Vorauszahlungen in angemessenem Umfang verlangen.

5. Mitwirkungspflichten und Drittbeauftragung
5.1 Der Auftraggeber ist auf seine Kosten zu unserer Unterstützung bei der Auftragsdurchführung verpflichtet. Er hat u. a. die erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und auf unser Verlangen Freigaben für Korrekturen und Druck zu erteilen.
5.2 Wir sind bevollmächtigt, Verträge über Leistungen, die wir von Dritten beziehen, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung findet ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten statt. In dem Umfang, in dem wir Geschäfte namens des Auftraggebers abschließen dürfen, befreit uns dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB.

6. Liefertermine und Lieferung
6.1 Nur schriftlich durch uns als verbindlich bestätigte Leistungstermine sind verbindlich.
6.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Abweichendes gilt, wenn sie nach der Natur des Vertrags völlig unbrauchbar sind.
6.3 Die Einhaltung eines verbindlichen Liefertermins setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Leistungsverzögerungen, die aus dem Verantwortungskreis des Auftraggebers stammen (bspw. verspätete Mitwirkung) oder auf höherer Gewalt beruhen, sind nicht von uns zu vertreten. Sie verschieben den Zeitpunkt unserer Leistungspflicht wenigstens im Umfang der Verzögerung.
6.4 Im Falle unseres Lieferverzugs muss uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gewähren. 
6.5 Im Falle unseres Lieferverzugs haften wir nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Abnahme und Beanstandungen
7.1 Die Abnahme unserer Leistungen durch den Auftraggeber hat zu erfolgen, wenn diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall auch zu Teilabnahmen verpflichtet.
7.2 Beanstandungen von Leistungen, die dem Auftraggeber übergeben wurden, hat dieser unverzüglich – keinesfalls später als 2 Wochen nach Übergabe – schriftlich geltend zu machen. Hiernach gelten die übergebenen Leistungen als vertragsgemäß und abgenommen. Spätere oder nicht schriftliche Beanstandungen können dies nicht umkehren.
7.3 Findet eine Abnahme nicht statt und haben wir den Auftraggeber schriftlich und unter Hinweis auf diese Wirkung über die Fertigstellung der Leistung benachrichtigt, so gilt die Leistung 2 Wochen nach Zugang des Schreibens als abgenommen. Abweichendes gilt nur, wenn der Auftraggeber innerhalb der beiden Wochen die Leistung ausdrücklich beanstandet.

8. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen von uns hergestellten oder gelieferten Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen vor.

9. Zahlungsbestimmungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
9.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnung fällig.
9.2 Für die Zeit eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
9.3 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
9.4 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche zulässig, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
9.5 An uns überlassenen Materialien, Dokumenten usw. stehen uns ein Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB) und ein vertragliches Pfandrecht zu, bis alle uns zustehenden fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung befriedigt sind.
9.6 Wir sind jederzeit berechtigt, die Fertigung und Übergabe von Werbemitteln ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des hierfür zu entrichtenden Betrags und von der Bezahlung offener Rechnungen abhängig zu machen, wenn objektive Umstände Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen.
9.7 Erfüllt der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so sind wir – nach entsprechender Ankündigung – berechtigt, von uns erstellte Internetauftritte aus dem Internet zu entfernen, bis die fälligen Ansprüche befriedigt sind. Hiernach werden wir die Inhalte auf Kosten des Auftraggebers wieder online stellen.

10. Mängelrügen und Gewährleistung
10.1 Unsere dem Kunden übergebenen Leistungen muss dieser unverzüglich auf Mängel hin prüfen. Offene Mängel muss der Kunde uns innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe an ihn anzeigen. Verdeckte Mängel muss der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend machen. Die Geltendmachung jeglicher Mängel ist nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ausgeschlossen. Die Anzeige bzw. Geltendmachung von Mängeln bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 Tatsächlich vorhandene Mängel, die uns rechtzeitig angezeigt wurden, beseitigen wir durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde die Herabsetzung unserer Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
10.3 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflagenstärke bedeuten keinen Mangel. Sie können daher nicht durch den Kunden beanstandet werden. Vergeben wir Aufträge namens und für Rechnung des Kunden an Dritte, so gelten die Bestimmungen des Dritten im Hinblick auf Mehr- und Minderlieferungen. Wir werden stets bemüht sein, Mehr- bzw. Minderlieferungen auszuschließen. Da solche Abweichungen aber nicht ausgeschlossen werden können, befreit dies den Kunden nicht von der Verpflichtung, Mehr- bzw. Mindermengen nach tatsächlichem Anfall abzunehmen und zu bezahlen.
10.4 Farbige Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original aufweisen. Solche Abweichungen bedeuten keinen Mangel und können daher nicht beanstandet werden.

11. Urheber- und Nutzungsrechte an den Arbeitsgrundlagen
Liefert uns der Kunde Vorarbeiten, Texte, Bilder, Dokumente, Materialien oder andere Unterlagen, so gehen wir – ohne dass wir dies überprüfen werden – davon aus, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Kunden zustehen. Der Kunde stellt uns daher von Ansprüchen Dritter frei, die sich entgegenstehender Rechte berühmen oder denen entgegenstehende Rechte zustehen.

12. Urheber- und Nutzungsrechte an unseren Arbeitsergebnissen; elektronische Daten und Arbeitsunterlagen; Namensnennung
12.1 Sind unsere Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig, sind und bleiben wir – alleiniger – Urheber. Hat der Kunde Vorarbeiten, Ideen oder andere Unterlagen geliefert, begründet dies kein Miturheberrecht zu seinen Gunsten oder zugunsten eines Dritten.
12.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumen wir dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den von uns entwickelten und realisierten Konzeptionen, Texten, Bildern, Layouts und Reinzeichnungen ein. Dieses Recht ist räumlich und zeitlich unbeschränkt, beschränkt sich aber auf die jeweils beauftragte und erbrachte Leistung (ein Flyer, eine Anzeige etc.). Eine weitergehende Nutzung ist nur nach unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Haben wir ein komplettes Corporate Design für den Kunden entwickelt, so gewähren wir ihm darüber hinaus ein Nutzungsrecht auch für alle aktuellen und zukünftigen Produkte, Projekte und Unterlagen mit Bezahlung der Abschlussrechnung.
12.3 Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung nicht das Recht, unsere Arbeitsergebnisse zu ändern oder ändern zu lassen. Abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4 Alle Rechte bezüglich Leistungen, insbesondere Ideen, Layouts, Kampagnen, die wir präsentiert haben, die aber nicht realisiert wurden, verbleiben bei uns. Dies gilt auch, wenn eine Aufwandsentschädigung vereinbart und/oder bezahlt wurde.
12.5 Übertritt der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte, so können wir eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen der vereinbarten bzw. der angemessenen Vergütung verlangen.
12.6 Wir können dem Kunden die Verwendung von Arbeitsergebnissen, hinsichtlich deren vollständiger Bezahlung er in Verzug ist, untersagen.
12.7 Elektronische Daten, Aufzeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Produktionsdaten und andere Arbeitsunterlagen, die durch uns gefertigt werden, verbleiben exklusiv in unseren Händen.
12.8 Wir haben das Recht, auf allen entwickelten Kommunikationsmitteln einen angemessenen Hinweis auf unser Unternehmen zu platzieren, ohne dass wir hierfür eine Vergütung entrichten müssen. Dies kann bspw. durch die Veröffentlichung des Firmenlogos oder der Internetadresse innerhalb der Copyrightzeile (bei Printobjekten des Kunden) oder im Impressum (bei Webauftritten für den Kunden) geschehen. Abweichendes gilt, wenn der Kunde ein dem entgegenstehendes, überwiegendes Interesse hat. Wir sind berechtigt, den Kunden in Printmedien, auf unserer Website oder in anderen geeigneten Medien als Referenzkunden zu nennen und die zugehörigen Arbeitsergebnisse zu präsentieren.

13. Haftung
13.1 Unsere Haftung wegen der Verletzung vertraglicher wie außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung, ist begrenzt auf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
13.2 Haften wir für leichte Fahrlässigkeit, so ist unsere Haftung in der Höhe begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise zu erwartenden Schaden. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Auftragsvergütung begrenzt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
13.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen trägt allein der Kunde. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Wir werden aber auf Risiken hinweisen, die uns bei der Vorbereitung bekannt werden. Eine Haftung für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden trifft uns in keinem Fall.
13.4 Den Kunden trifft die Obliegenheit, seine Daten in angemessenem Umfang zu sichern. Für den Schaden aus etwaigem Datenverlust haften wir daher nur insoweit, als der Schaden nicht auf einem Unterlassen dieser Datensicherung beruht.
13.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Kündigung
14.1 Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam.
14.2 Sind wir im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für den Kunden dergestalt tätig, dass wir regelmäßig wiederkehrende Arbeiten durchführen, so besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
14.3 Kündigt der Kunde, so sind die von uns bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten (Teil-)Leistungen anteilig entsprechend der Vergütungsabrede zu bezahlen.

15. Abtretungsverbot
Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit unserer Erlaubnis abgetreten werden. Die Erlaubnis bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
16.1 Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Mülheim a. d. Ruhr.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mülheim a. d. Ruhr.
16.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

17. Datenschutz
Wir speichern und bearbeiten Daten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Dabei werden wir die vom Kunden angegebenen Daten nur insoweit an Dritte weitergeben, als dies zur Ausführung und Abwicklung des Auftrags erforderlich ist.

18. Schlussbestimmung
Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In solchen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzen. Entsprechend werden die Parteien im Falle einer Vertragslücke verfahren.

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